Zur Vermeidung von Streitigkeiten bei der Bewertung von Immobilienwerten, z.B. bei Regelungen mit dem Finanzamt, den Gerichten, bei Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen, sieht der § 198 des Bewertungsgesetztes (BewG) die Möglichkeit des Nachweises des Verkehrswertes durch einen objektiven und neutralen Sachverständigen vor.
Ein von unseren Sachverständigen entsprechend erstelltes Verkehrswertgutachten, umfasst u.a.:
Die Verkehrswertermittlung in Verbindung mit den Anforderungen des Bewertungsgesetzes bedarf eines speziellen Bewertungsverfahrens und einer entsprechend für sachkundige Personen nachvollziehbaren Dokumentation.
Versicherungen, Pensionskassen und andere große Immobilienbestandshalter haben regelmäßig den Buchwert ihrer Immobilien zu prüfen und ggf. in ihrer Bilanz zu aktualisieren
Ein Immobilienportfolio umfasst in der Regel eine Vielzahl verschiedener Immobilien, Gebäudetypen und Grundstücke mit unterschiedlichen Nutzungen. Je größer und heterogener ein Immobilienportfolio ist, desto schwieriger ist es, einen aktuellen Überblick über die einzelnen Immobilienwerte zu behalten.
Mit dem von uns entwickelten Portfolio-Bewertungssystem für Immobilien-Großbestände, sind wir in der Lage auch Immobilienbestände von mehreren tausend Einzel-Immobilien zu erfassen und darzustellen, so dass insbesondere eine kaufmännische Beurteilung und Bewertung der Immobilienwerte und deren Entwicklung möglich ist.
Unsere Erfahrungen in diesem Segment haben uns gelehrt, dass es in der Regel keine global gültige Groß-Portfolio-Bestandsimmobiliendarstellung gibt, die man an dieser Stelle anwenden könnte. Bei Bedarf stimmen wir daher individuell mit Ihnen eine für Sie zutreffende Portfolio-Ermittlung ab.